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EU-Bußgelder müssen noch warten

Von ARAG

Die geplante EU-weite Geldsanktionsvollstreckung wird nicht, wie geplant, zum 1. Oktober dieses Jahres Inkrafttreten können. Da die Partei „Die Linke“ eine Genehmigung zu einem Berichtertstattergespräch erwirken konnte, kann der Bundesrat frühstens Ende September 2010 über das neue Gesetz abstimmten. Dies beinhaltet, dass Bußgeldstellen aus anderen EU-Ländern nichtbezahlte Geldbußen auch in Deutschland eintreiben können. Während dies zum jetzigen Zeitpunkt nur Österreich möglich ist und dies auch nur ab einem Betrag von 25 Euro, sollen in Zukunft offene Bußgelder aus allen EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden können.


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