Mit Beginn des neuen Schuljahres endet in NRW die Übergangsfrist der Rechtschreibreform bei der Korrektur und Fehlerbewertung von Schülerarbeiten. Das teilte Schulministerin Sommer (CDU) am Dienstag in Düsseldorf mit.
Die amtliche Neuregelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 ist bereits seit dem vergangenen Schuljahr verbindliche Grundlage des Unterrichts. Bislang wurden die veralteten Schreibweisen jedoch nicht als Fehler bewertet, sondern lediglich gekennzeichnet.













