Neuer Tierpass der EU ab Juli 2004
Das Reisen mit Haustieren innerhalb der Europäischen Union (EU) wird künftig einfacher. Die Europäische Kommission in Brüssel hat einen einheitlichen Tierpass vorgestellt, der im Juli 2004 wirksam wird. Darauf weist die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn in Düsseldorf hin: „Mit dem neuen Tierpass ist das Reisen mit Haustieren harmonisiert worden, um den Bürgern der EU die Mitnahme von Haustieren zum Beispiel im Urlaub gemeinschaftsweit zu erleichtern.“Irland, Schweden, Großbritannien – verschärfte Regeln
Ab Juli 2004 müssen Halter von Hunden, Katzen und Frettchen den neuen Heimtierpass während der Reise außerhalb des eigenen Landes mitführen. Mit dem Pass wird amtlich attestiert, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist. Der Pass wird von einem von der zuständigen Behörde vor Ort (Veterinäramt) dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt. Die EU hat außerdem festgelegt, dass diese Tiere entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch ein elektronisches Kennzeichen (Mikrochip) gekennzeichnet werden müssen. „Dies sind dann die einzigen Bedingungen, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen mitgenommen werden“, so das NRW-Landwirtschaftsministerium.
Für die Reise nach Irland, in das Vereinigte Königreich und nach Schweden gelten noch zusätzliche Regeln. Hier ist von einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt zusätzlich zu bescheinigen, dass eine Tollwutimpfung so rechtzeitig durchgeführt wurde, dass ein belastbarer Impfschutz bzw. eine entsprechende Folgeimpfung vorliegt. Daher rät das Ministerium sich in solchen Fällen rechtzeitig vor Reiseantritt mit dem Tierarzt in Verbindung setzen. Der EU-Tierpass enthält ferner Angaben über sonstige Impfungen sowie Einzelheiten zur veterinärmedizinischen „Vorgeschichte“ des Tieres.













