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Wohin mit Hund oder Katze im Urlaub?

Veterinäre der Stadt Bonn geben Tipps

Unaufhaltsam naht die schönste Zeit des Jahres, die Urlaubszeit. Die Reise ist gebucht, die Koffer sind gepackt, die Topfblumen der Pflege hilfsbereiter Nachbarn anvertraut. Doch was passiert in der Abwesenheit mit Hund und Katze? Die Veterinäre des Bonner Amtes für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda geben Tipps für den verantwortungsvollen Umgang mit tierischen Hausgenossen in den Ferien.
Hotel, Heim oder "Pflegestelle"?

Wenn der Vierbeiner sein Herrchen oder Frauchen nicht in den Urlaub begleiten darf, sollten die Besitzer sich rechtzeitig um die Unterbringung des Haustieres kümmern. Hunde- und Katzenhotels oder ein vorübergehender Platz im Tierheim bieten sich als Feriendomizile für die haarigen Mitbewohner durchaus an. Oft sind auch Verwandte, Freunde oder Nachbarn bereit, das Tier für die Dauer des Urlaubs aufzunehmen. "Keinesfalls darf man die Tiere aussetzen oder in der Wohnung unversorgt zurücklassen", appelliert die Amtstierärztin Dr. Hannelore Rohleder an die Tierhalter.

Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen für Hunde und Katzen

Wer mit seinem Tier auf Reisen geht, darf sich nicht erst an der Staatsgrenze nach Einreisebestimmungen der Durchreiseländer und des Zielortes erkundigen. Diese Vorschriften dienen dem Schutz vor dem Einschleppen und der Weiterverbreitung von Seuchen. Insbesondere die Tollwut ist gefürchtet. So verlangen alle Länder zumindest eine Tollwutschutzimpfung, die nicht älter als zwölf Monate ist.

Ab dem 3. Juli 2005 ist der blaue, im Vorjahr eingeführte EU-Heimtierpass bei Reisen in EU-Staaten als einziges Grenzdokument für privat mitgeführte Hunde, Katzen und Frettchen gültig. Der Vorteil liegt darin, dass für diese Reisen ein Besuch beim Amtstierarzt nicht mehr vorgenommen werden muss, da die regelmäßig durchgeführten und eingetragenen Impfungen für die Grenzpassage ausreichen.
Die Ausnahme bilden das Vereinigte Königreich, Irland und Schweden, die ihre schärferen Bestimmungen in Bezug auf die Blutuntersuchung und die Behandlung gegen Parasitenbefall vorerst für die nächsten fünf Jahre beibehalten werden, aber auch hier wird kein amtstierärztliches Attest mehr benötigt. Auf die Schweiz als wichtiges Transitland, welches nicht der EU angehört, können die Regelungen bezüglich des EU-Heimtierpasses angewandt werden.

Der mit einer Identifikationsnummer versehene Heimtierpass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar und diese Nummer im Pass eingetragen sein.
Die Veterinäre weisen darauf hin, dass einige Länder Spezialregelungen für Kampfhunde sowie zur Kennzeichnung mit Tätowierungen und Mikrochips erlassen haben. Auch hier geben die Amtstierärzte weitere Auskünfte. Sind Fahrten etwa mit Bahn, Schiff oder Flugzeug geplant, sollte man sich rechtzeitig über die Beförderungsrichtlinien der Gesellschaften informieren.

Tiere als Reisebegleiter

Selbstverständlich muss vor Reiseantritt klar sein, ob im Hotel Haustiere überhaupt willkommen sind. Wer seinen Hund oder seine Katze mit in Urlaub nimmt, sollte auch bedenken, was er seinem Vierbeiner zumuten kann. Denn insbesondere in südlichen Ländern können Klima, Unterbringung und Versorgung eine große Belastung sein. Im Ausland sind Tiere einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt etwa durch streunende und ungeimpfte Artgenossen. Tierärzte empfehlen daher neben der obligatorischen Tollwutschutzimpfung, wichtige sonstige Impfungen aufzufrischen. "Überprüfen Sie den Impfpass ihres Haustiers auf Gültigkeit der Eintragungen", rät die Stadt Bonn Hunde- und Katzenbesitzern. Je nach Urlaubsziel sollte auch ein Mittel gegen Ungeziefer im Gepäck nicht fehlen.

Während der Reise darf nicht vergessen werden, dass Hunde und Katzen meist mehr unter der Hitze und langen Autofahrten leiden als Menschen. Folgende Tipps können vor manch böser Überraschung schützen: Katzen sollten nur in einem Spezialkäfig befördert werden. Der günstigste Platz ist der Rücksitz. Die Tiere sind vor Zugluft ebenso zu schützen wie vor direkter Sonneneinstrahlung. Vierbeiner, die Autofahrten überhaupt nicht vertragen, sollten mit tierärztlich verordneten Medikamenten versorgt werden. Mehrmaliges Rasten an schattigen Plätzen empfiehlt sich. Hierbei ist für ausreichend Auslauf, frisches Wasser und leichte Kost zu sorgen. Tiere dürfen auf keinen Fall im Auto zurückgelassen werden. Generell gilt für Reisen, dass Tiere gesund, stubenrein, nicht hochträchtig oder läufig sein dürfen. Beste Nahrung am Urlaubsort ist gewohntes Fertigfutter in Dosen oder Beuteln.

Wiedereinreise oder Einfuhr aus dem Ausland

Auch der schönste Urlaub hat ein Ende. Zur Wiedereinreise genügt bei EU-Ländern der ordnungsgemäß ausgefüllte EU-Impfpass mit gültigem Tollwutschutz. Für Reisen in Nicht-EU-Länder gelten je nach Land die verschiedensten Bestimmungen: So verlangen einige Länder Behandlungen gegen bestimmte Würmer oder Einzeller, andere verbieten die Einfuhr bestimmter Rassen oder fordern eine obligatorische Quarantäne wie beispielsweise Island mit acht Wochen. Der Haustierarzt hält eine Liste von Einreisebestimmungen dieser Länder bereit. Topaktuelle Informationen können bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden. Vorsicht: Die Einreise aus sogenannten "gelisteten" Nicht-EU-Ländern erfolgt komplikationslos; ist das Land jedoch nicht "gelistet", muss vor der Abreise aus Deutschland dem Tier eine Blutprobe zwecks Untersuchung auf Antikörper gegen Tollwut entnommen werden. Diese Entnahme darf frühestens 30 Tage nach der Impfung und muss mindestens drei Monate vor der Wiedereinfuhr stattfinden. Ist dieses nicht der Fall, kommen die Tiere in Quarantäne, falls man sie überhaupt im Urlaubsland abreisen lässt. Auch wenn man ein Tier aus seinem Urlaubsland außerhalb der EU mit nach Deutschland nehmen will, gilt diese Regel.  "Daher ist es nicht ratsam", so die Stadt Bonn, "herrenlose Hunde und Katzen aus Mitleid mitzunehmen. Sie sind die Freiheit gewohnt, oft nur schwer zu integrieren und erfüllen in aller Regel nicht die erforderlichen Einreisebedingungen. Häufig landen die Tiere dann im Tierheim."
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