hilfe invertiert original schwarzweiss weissschwarz
Druckfunktion klein normal mittel gross
Navigation & Sitemap

Magazin-Bereich: Netzwelt

Druckfunktion

E-Mail-Rechnungen: Ohne digitale Signatur sind sie wertlos

Kunden müssen ordnungswidrige Rechnungen nicht bezahlen

Von Thomas Kozianka
Immer mehr Unternehmen und Privatpersonen handeln über das Internet und verschicken ihre Rechnungen auch per E-Mail. Hierbei müssen allerdings einige Regeln beachtet werden, da sonst die Rechnung nicht als ordnungsgemäß gilt. Darauf verweist Rechtsanwalt Johannes Richard in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ComputerPartner.
Um sich juristisch abzusichern und Schwierigkeiten zu vermeiden, rät die Redaktion, wenn technische Möglichkeiten fehlen, weiterhin herkömmliche, schriftliche Rechnungen auszustellen. Denn: „Wer als Kunde eine ordnungswidrige Rechnung erhält, muss sie nicht bezahlen - was für den Rechnungsschreibenden erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen kann“, so die Zeitschrift.

Im Gegensatz zu schriftlichen Rechnungen gelten elektronische Rechnungen nicht ohne weiteres als Urkunde, so Rechtanwalt Richard. Außerdem wird eine per E-Mail übermittelte Rechnung vom Finanzamt nur dann als Urkunde anerkannt, wenn sie eine digitale Signatur nach dem Signaturgesetz enthält. „Dies ist bei den heutzutage verschickten E-Mail-Rechnungen regelmäßig nicht der Fall“, so Richard.

Der Link zum Thema:

Was ist eine „digitale Signatur“? Das Bundesamt für Sicherheits- und Informationstechnik klärt auf.
Startseite : Impressum : Kontakt  ]
© Senioren OnLine, 1999 - 2005