hilfe invertiert original schwarzweiss weissschwarz
Druckfunktion klein normal mittel gross
Navigation & Sitemap

Magazin-Bereich: Pflege

Druckfunktion

Mehr Geld für Pflege

Wichtige Änderungen zum 1. Juli

Von Verbraucher Zentrale NRW

Die geplanten Änderungen der Pflegeversicherung werfen ihre Schatten voraus: Ab 1. Juli sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung um
0,25 Punkte auf 1,95 Prozent für Versicherte mit Kindern und für Kinder­lose auf 2,2 Prozent erhöht werden. Mit dem erwarteten Einnahmeplus von rund 2,5 Millionen Euro pro Jahr werden die Leistungen für Pflege­bedürf­tige – wie etwa Ausbau und Sicherung der ambulanten Pflege – spürbar verbessert. Die Gesetzesvorlage muss allerdings noch den Bundestag passieren. Damit sich Pflegepersonen und deren Angehö­rige vorab einen Überblick über die geplanten Neuregelungen ver­schaffen können, hat die Verbrau­cherzentrale NRW die wichtigsten Änderungen nachfolgend zusammenge­stellt:

  • Erhöhte Pflegesätze: Erstmals seit Einführung der Versicherung im Jahr 1995 werden die Sätze für Geld- und Sachleistungen angehoben. Für die ambulante Versorgung sollen die Leistungen für die Pflegestufe eins bis zum Jahr 2012 schrittweise von monatlich 384 auf 450 Euro erhöht werden, für die Pflegestufe zwei von monatlich 921 auf
    1.100 Euro und für die Pflegestufe drei von 1.432 auf 1.550 Euro. Bei stationä­rer Pflege sollen die Sätze bei Stufe drei von 1.432 auf
    1.550 Euro und bei Härtefällen von 1.688 auf 1.918 Euro steigen.

  • Förderung familiärer Pflege: Zwei Drittel der auf Pflege angewiese­nen Personen werden nicht in Pflegeheimen, sondern im eigenen Zuhause versorgt. Um die Situation für Betroffene und deren Angehö­rige zu erleichtern, soll die ambulante Versorgung durch die Anhebung des Pflege­geldes für selbstbeschaffte Hilfen stärker unterstützt werden.

  • Einrichtung von Pflegestützpunkten: Spätestens ab 2009 ist geplant, wohnungsnahe Anlaufstellen zur Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörige einzurichten. Pflegebegleiter sollen hierbei eine mög­lichst umfassende Koordinierung aller Sozialleistungen übernehmen.

    • Leistungen für Demenzkranke: Menschen mit eingeschränkter All­tags­kompetenz – etwa psychisch Kranke, geistig behinderte Men­schen oder Alzheimerpatienten – bedürfen einer besonderen Betreuung und Zuwendung. Mit der geplanten Pflegestufe 0 sollen Betroffene künf­tig auch dann finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung erhal­ten, wenn sie die Voraussetzungen für die Pflegestufe eins noch nicht erfüllen. Statt bisher 460 Euro können künftig bis zu 2 400 Euro pro Jahr für Betreuungskosten in Anspruch genommen werden. Gesel­len sich körperliche Einschränkungen hinzu, können zusätzlich – je nach Schwe­re der feststellbaren Erkran­kung – die monatlichen Geld- und Sachleis­tungen der Pflegestufen eins bis drei beantragt werden.

    • Pflegezeit für berufstätige Angehörige: Damit Berufstätige Zeit haben, sich bei einer plötzlichen schweren Erkrankung eines nahen Angehörigen um die pflegerische Versorgung ausreichend zu kümmern, können sie künftig für zehn Tage von ihrer beruflichen Tätigkeit freige­stellt werden. Darüber hinaus sollen abhängig Beschäftigte, die die Pflege von Angehörigen übernehmen, einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung – voll oder teilweise – von bis zu sechs Monaten erwerben, sofern der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat. Geplant ist auch, den Kündigungs- und sozialen Versicherungsschutz während der Pflegezeit zu erhalten.

    • Kurzzeitpflege: Der zeitlich befristete Aufenthalt in einer Pflegeeinrich­tung, gedacht als Überbrückungshilfe für Angehörige, die die Pflege eines Bedürftigen für einen gewissen Zeitraum nicht gewährleisten kön­nen, ist weiterhin auf vier Wochen begrenzt. Die Leistungen für die Kurzzeitpflege sollen jedoch im weiteren Verlauf der Pflegereform schrittweise angehoben werden.

    •  

    •  

    • Was grundsächlich im Ernstfall zu beachten ist, darüber informiert der Rat­geber „Pflegefall - Was tun?" der Verbraucherzentrale NRW. Für 12,90 Euro ist auf rund 300 Seiten das Wichtigste von A wie Antrag­stellung bis Z wie Zuzahlung zusammengestellt. Das Buch ist in den Beratungsstel­len der Verbraucher­zentrale NRW oder unter www.vz-nrw.de/ratgeber erhält­lich.

 


Startseite : Impressum : Kontakt  ]
© Senioren OnLine, 1999 - 2005