Die Ankündigung der Bundesagentur für Arbeit, Langzeitarbeitslose für die Arbeit als Pflegeassistenten für demenziell veränderte Menschen vermitteln zu wollen, sorgte in den letzten Tagen für sehr viel Wirbel. Das durch die Pflegeversicherungsreform geschaffene neue Leistungsangebot ermöglicht es den Heimen, für diese Personengruppe zusätzliche, speziell ausgebildete Betreuungskräfte einzustellen, für das sie mit den Pflegekassen besondere Vergütungszuschläge vereinbaren können. Über die Qualifikation dieser zusätzlichen Betreuungskräfte ist nun ein Streit entbrannt.
In der vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen hierzu entworfenen Richtlinie ist festgelegt, in welchen Bereichen die zusätzlichen Betreuungskräfte die betroffenen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner aktivieren und betreuen sollen. Danach kommen alle Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der Menschen positiv beeinflussen. Ausdrücklich werden Aktivitäten wie die Begleitung beim „Malen und Basteln“, „Kochen und Backen“ oder der „Besuch von kulturellen Veranstaltungen“ genannt. Für die Ausübung dieser Betreuungstätigkeiten soll kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich sein.
Pflege-Experten kritisierten, dass die Betreuung von Demenzerkrankten erhebliche soziale Kompetenzen erfordere, die Langzeitarbeitslose nicht unbedingt mitbringen.
Aus Betroffenensicht ist zu kritisieren, dass in der aktuellen Diskussion die Betroffenen wieder einmal zum Objekt der Auseinandersetzung gemacht werden. Es wird über sie und nicht mit ihnen diskutiert. Dabei geht es bei den zusätzlichen Betreuungskräften um Personen, die eine enge persönliche Beziehung zu den Betroffenen aufbauen und sie im Alltagsleben begleiten sollen. „Die soziale Kompetenz der Bewerberinnen und Bewerber kann am besten von denjenigen beurteilt werden, für die sie da sein wollen: Den Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. deren Vertrauenspersonen und den Vertretern im Heimbeirat“, so Katrin Markus, die Geschäftsführerin der BIVA. „Wir fordern schon seit langem, dass das Mitwirkungsorgan der Betroffenen nicht nur bei solchen Banalitäten wie der Planung eines Festes beteiligt wird, sondern auch bei Entscheidungen, die die Bewohner unmittelbar und nachhaltig betreffen wie z.B. die Einstellung von neuen Betreuungskräften. Hieran zeigt sich, wieweit die hehren Ziele von mehr Menschenwürde und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner ernst genommen werden. Andernfalls bleiben sie Lippenbekenntnisse“, so Katrin Markus weiter. „Mitwirkung und Mitbestimmung in Personalfragen ist eine Forderung, die wir nicht müde werden immer wieder zu stellen. Den Verantwortlichen scheint der Mut hierzu zu fehlen, obwohl sie wissen, dass mit Personalentscheidungen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen unmittelbar berührt werden und die Personalkosten letztlich von diesen finanziert werden.“
Näheres zur Pflegereform, insbesondere zu Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte und der Position der Betroffenen erfahren Sie bei der BIVA.













