Zwischenergebnisse zu Entbürokratisierungspotenzialen in der Altenpflege vorgestellt
Angesichts der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland ist aus Sicht des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Sicherung der Qualität der ambulanten sowie stationären Pflege von zentraler Bedeutung. Der Staatsekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Peter Ruhenstroth-Bauer, erklärte dazu in Berlin: "Wir bauen bürokratische Belastungen in Heimen ab, um die Pflege zu stärken. Die Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode eine Reihe von Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, mit denen wichtige Rahmenbedingungen hierzu geschaffen wurden. Meilensteine sind die Novellierung des Heimgesetzes, das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz und das Altenpflegegesetz."
Diese Gesetze zeigten positive Wirkungen, so der Staatsekretär: "Zur Sicherung und Fortentwicklung der Qualität in der Pflege sind weitere Maßnahmen erforderlich. Vor allem geht es darum, Entbürokratisierungspotentiale in der Pflege aufzuspüren und für Verbesserungen in der Pflege zu nutzen. Hier gehören auch Vorschriften des Heimrechts auf den Prüfstand." Insbesondere dürfe die Förderung und Etablierung neuer Wohn- und Betreuungsformen nicht durch "überbürokratische Regelungen" behindert werden.Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, hatte gemeinsam mit der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, den Runden Tisch Pflege ins Leben gerufen. Die Arbeitsgruppe "Kompetenzteam" des Runden Tisches befasst sich speziell mit der Pflege-Entbürokratisierung in der stationären Altenpflege und soll Lösungsvorschläge erarbeiten.
Ein erstes Zwischenergebnis liegt jetzt zum Thema "Pflegedokumentation" vor. Untersuchungsgegenstand war neben den Pflegeplanungs- und Dokumentationssystemen von 29 Einrichtungen insgesamt 276 einzelne Pflegedokumentationen. Die Studie konstatiert einem Großteil der analysierten Pflegedokumentationen einen "unangemessenen Umfang und eine mangelnde Handlungsorientierung" der Pflegeplanung. Festzustellen sei eine "Überdokumentation" von Daten, die für die Pflege nicht benötigt und nicht genutzt werden. Anderseits konnte auch eine Unterdokumentation in Bezug auf pflegerische Kernthemen wie Essen und Trinken oder Mobilität wahrgenommen werden. Die Studie gibt keinen Hinweis darauf, dass Über- und Unterdokumentation des Pflegeprozesses durch gesetzliche Vorschriften oder durch Vorgaben der Prüfinstanzen verursacht werden.
Insgesamt kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine Zentrierung der Pflegedokumentation auf die für eine fachgerechte und individuelle Pflege erforderlichen Inhalte nötig ist. Dazu bedarf es einerseits einer Reduzierung des Umfangs der Dokumentation und andererseits einer Vervollständigung der Inhalte. Zur Verbesserung der Situation empfehlen die Autoren daher die Erarbeitung von Handlungsleitlinien, die den jeweils Verantwortlichen Anhaltspunkte für Auswahl und Gestaltung des Pflegedokumentationssystems und Dokumentationsregeln an die Hand geben.
Staatssekretär Peter Ruhenstroth-Bauer: "Überbürokratie bindet Zeit und frustriert die Pflegenden, die die Pflegedokumentation und pflegerisches Tun als nicht zusammengehörend erleben. Sie fördert das mechanische Abarbeiten von Dokumentationspflichten ohne die erwartete Sicherheit zu bieten. Die Mehrheit der Verantwortlichen ist auf der Suche nach der optimalen Pflegedokumentation, dabei müssen sie unterstützt werden."













