Die Argumentation für diese Abgabe sei abwegig, da die Einnahmen gar nicht der Kultur zugute kämen.
Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) hat Innenminister Dr. Ingo Wolf und Finanzminister Helmut Linssen aufgefordert, die von einigen Städten geplante „Bettensteuer“ oder „Kulturabgabe“ nicht zu genehmigen. „Es handelt sich dabei nur um einen neuen Versuch der Kommunen, die Einnahmen zu erhöhen statt endlich die Ausgaben zu senken“, kritisierte Georg Lampen, Vorsitzender des BdSt NRW. Zudem sei die Argumentation der Kommunen, diese neue Einnahme diene dazu, das kulturelle Angebot aufrecht zu erhalten, völlig abwegig. „Wenn es sich dabei um eine zulässige Steuer handeln würde, dann wäre diese nicht zweckgebunden. Das heißt, sie käme gar nicht der Kultur zugute, sondern würde in den allgemeinen Haushalt fließen“, erklärte Lampen.
Daran, dass diese Kulturförderabgabe zulässig ist, hat der Verband aber ohnehin große Zweifel – egal ob sie als Gebühr, Beitrag oder Steuer deklariert wird. „Als Gebühr scheidet sie aus, weil es anders als bei der Abfallgebühr an einer tatsächlichen Gegenleistung der Stadt mangelt“, erläutert der Vorsitzende.
Dass die Hoteliers einen Beitrag an die Kommunen abführen, durch den die Kultur gefördert wird, kommt auch nicht in Betracht. Denn es fehlt die Rechtsgrundlage, da im Kommunalabgabengesetz NRW, die Erhebung eines Kulturbeitrags nicht vorgesehen ist.
Als Steuer käme die Kulturförderabgabe nicht in Betracht, weil sie nach Ansicht des BdSt NRW eindeutig in Konkurrenz zur Umsatzsteuer stünde. Denn mit der Bettensteuer würde eine Übernachtung von Seiten der Kommune einer Steuer unterworfen. Durch die Umsatzsteuer ist eine Übernachtung aber bereits vom Bund einer Steuer unterworfen. Und die doppelte Besteuerung einer Sache ist rechtlich nicht zulässig.
Zu bedenken sei nicht zuletzt, sagte Lampen, dass diese neue Abgabe vor allem Geschäftsreisende trifft, die häufig das kulturelle Angebot überhaupt nicht nutzen.













