Finanzielle Entlastung für Verbraucher
So wird beispielsweise bei Verkehrsunfällen mit geringfügigen Verletzungen der Beteiligten oder beim Verdacht einer anderen Verkehrsstrafsache generell zunächst ein Strafverfahren eingeleitet. Häufig werden solche Fälle jedoch umgehend an die Ordnungsbehörde abgeben, um sie als Ordnungswidrigkeiten weiter zu verfolgen.
„Für diesen Vorgang – also die Abgabe des Verfahrens an die Ordnungsbehörde – hat ein Teil der Anwaltschaft bislang eine zusätzliche Gebühr von ihren Kunden verlangt, obwohl dies die Gebührenordnung nicht vorsieht“, erläutert Rainer Tögel, Vorstandssprecher der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Der BGH hat sich der Auffassung der D.A.S. als führendem europäischen Rechtsschutzversicherer angeschlossen und entschieden, dass diese Gebühr nicht erhoben werden darf (Aktenzeichen IX ZR 237/08). Bei einem solchen Vorgang liege noch keine endgültige Einstellung des Verfahrens vor. Für die Verbraucher bedeutet diese Entscheidung eine deutliche eines Anwalts im Strafverfahren. Rainer Tögel: „Ich freue mich, dass mit der Entscheidung des BGH die Interessen der Verbraucher weiter gestärkt wurden.“













