Änderungen zum 1. Juli
Mehr Vorteile für Rentner und Pflegebedürftige: Sie profitieren von Rentenerhöhung und Pflegereform. Die gesetzlichen Änderungen, die am 1. Juli in Kraft treten, bescheren einem Teil der Verbraucher finanzielle Einschnitte, enthalten aber auch viele Vergünstigungen wie etwa die verpflichtende Erstellung des Energieausweises und verbesserte Vorsorgeuntersuchungen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen für Verbraucher:
-
Rente/ALG II: Rentner in Deutschland bekommen mehr Geld. Mit 1,1 Prozent steigen die Renten höher als geplant. Auch die Bezüge von Hartz-IV-Empfängern werden um 1,1 Prozent angehoben. Damit erhöht sich der Regelsatz von 347 auf 351 Euro.
-
Pflegeversicherung: Der Beitrag zur Pflegeversicherung klettert auf 1,95 Prozent, für Kinderlose sogar auf 2,2 Prozent. Mit dem Einnahmeplus bei der Pflegeversicherung werden die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar verbessert. Neben einer Anhebung der Geldleistungen für die einzelnen Stufen in der ambulanten Pflege gibt es weitere Erleichterungen für die Betroffenen. So werden zum Beispiel auch die Leistungen für den Aufenthalt in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen gestärkt. Demenzkranke können künftig Leistungen für Betreuung bei eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten, auch wenn sie nicht pflegebedürftig sind. Arbeitnehmer, die die Pflege von Angehörigen übernehmen, können sich dafür bis zu sechs Monaten unbezahlt freistellen lassen, ohne ihre Stelle zu gefährden. Auch eine zehntägige - ebenfalls unbezahlte – Freistellung ist möglich, falls kurzfristig die Versorgung eines Familienmitglieds organisiert werden muss.
-
Ausweitung der Rechtsberatung: Künftig dürfen auch Nichtanwälte juristische Beratungsleistungen erbringen. Vorausgesetzt die Beratung erfolgt im Rahmen einer Nebentätigkeit und gehört zum jeweiligen Berufsbild. So ist es Architekten im Rahmen von Planungsleistungen erlaubt, ihre Auftraggeber bei damit zusammen
-
hängenden baurechtlichen Fragen zu beraten. Autowerkstätten können zu rechtlichen Fragen rund um einen Unfall oder Banken zu Testamenten beraten. Auch die Verbraucherzentralen dürfen weiterhin kostengünstig Rechtsrat erteilen.
-
Energieausweis: Für Immobilien, die vor 1965 gebaut wurden, wird der Nachweis über den Energieverbrauch Pflicht. Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten will, muss Käufern bzw. Mietern einen Energieausweis vorlegen. In dem Dokument, das als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausgestellt wird, ist der Energiestandard eines Gebäudes steckbriefartig festgehalten. Anhand der Werte können Wohnungssuchende die energetische Qualität eines Hauses vor Vertragsabschluss besser mit anderen Objekten vergleichen. Und die Höhe des Energieverbrauchs lässt sich besser abschätzen.
-
Vorsorgeuntersuchungen: Gesetzlich Krankenversicherte ab einem Alter von 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung. Darüber hinaus können Eltern ihre dreijährigen Kinder auf Kosten der Versicherung vom Kinderarzt durchchecken lassen.
-
Rauchverbot in Kneipen: Auch in Nordrhein-Westfalen werden Raucher in Gaststätten ab sofort in Extra-Räume verbannt. Ein Glimmstengel in der Kneipe ist nur noch erlaubt, wenn ein abgeschlossener Raucherraum eingerichtet ist. Das Rauchverbot gilt jedoch nicht in Festzelten und bei Volksfesten. Verstöße sollen mit einem Bußgeld geahndet werden.
-













