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Magazin-Bereich: Seniorenpolitik

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Vorteile für Rentner und Pflegebedürftige

Änderungen zum 1. Juli

Von Verbraucherzentrale NRW

Mehr Vorteile für Rentner und Pflegebedürftige: Sie profitieren von Ren­tenerhöhung und Pflegereform. Die gesetzlichen Änderungen, die am 1. Juli in Kraft treten, bescheren einem Teil der Verbraucher finanzielle Ein­schnitte, enthalten aber auch viele Vergünstigungen wie etwa die ver­pflichtende Erstellung des Energieausweises und verbesserte Vorsorge­untersuchungen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen für Verbraucher:

  • Rente/ALG II: Rentner in Deutschland bekommen mehr Geld. Mit 1,1 Prozent steigen die Renten höher als geplant. Auch die Bezüge von Hartz-IV-Empfängern werden um 1,1 Prozent angehoben. Damit erhöht sich der Regelsatz von 347 auf 351 Euro.

  • Pflegeversicherung: Der Beitrag zur Pflegeversicherung klettert auf 1,95 Prozent, für Kinderlose sogar auf 2,2 Prozent. Mit dem Einnahmeplus bei der Pflegeversicherung werden die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar verbessert. Neben einer Anhebung der Geldleistungen für die einzelnen Stufen in der ambulanten Pflege gibt es weitere Erleichterungen für die Betroffenen. So werden zum Beispiel auch die Leistungen für den Aufenthalt in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen gestärkt. Demenzkranke können künftig Leistungen für Betreuung bei einge­schränkter Alltagskompetenz erhalten, auch wenn sie nicht pflege­bedürftig sind. Arbeitnehmer, die die Pflege von Angehörigen über­nehmen, können sich dafür bis zu sechs Monaten unbezahlt frei­stellen lassen, ohne ihre Stelle zu gefährden. Auch eine zehntägige - ebenfalls unbezahlte – Freistellung ist möglich, falls kurzfristig die Versorgung eines Familienmitglieds organisiert werden muss.

  • Ausweitung der Rechtsberatung: Künftig dürfen auch Nichtan­wälte juristische Beratungsleistungen erbringen. Vorausgesetzt die Beratung erfolgt im Rahmen einer Nebentätigkeit und gehört zum jeweiligen Berufsbild. So ist es Architekten im Rahmen von Pla­nungsleistungen erlaubt, ihre Auftraggeber bei damit zusammen­

    • hängenden baurechtlichen Fragen zu beraten. Autowerkstätten können zu rechtlichen Fragen rund um einen Unfall oder Banken zu Testamenten beraten. Auch die Verbraucherzentralen dürfen wei­terhin kostengünstig Rechtsrat erteilen.


    • Energieausweis: Für Immobilien, die vor 1965 gebaut wurden, wird der Nachweis über den Energieverbrauch Pflicht. Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten will, muss Käufern bzw. Mietern einen Energieausweis vorlegen. In dem Dokument, das als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausgestellt wird, ist der Energiestandard eines Gebäudes steckbriefartig fest­gehalten. Anhand der Werte können Wohnungssuchende die ener­getische Qualität eines Hauses vor Vertragsabschluss besser mit anderen Objekten vergleichen. Und die Höhe des Energie­verbrauchs lässt sich besser abschätzen.

    • Vorsorgeuntersuchungen: Gesetzlich Krankenversicherte ab einem Alter von 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung. Darüber hinaus kön­nen Eltern ihre dreijährigen Kinder auf Kosten der Versicherung vom Kinderarzt durchchecken lassen.

    • Rauchverbot in Kneipen: Auch in Nordrhein-Westfalen werden Rau­cher in Gaststätten ab sofort in Extra-Räume verbannt. Ein Glimmstengel in der Kneipe ist nur noch erlaubt, wenn ein abge­schlossener Raucherraum eingerichtet ist. Das Rauchverbot gilt jedoch nicht in Festzelten und bei Volksfesten. Verstöße sollen mit einem Bußgeld geahndet werden.


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