hilfe invertiert original schwarzweiss weissschwarz
Druckfunktion klein normal mittel gross
Navigation & Sitemap

Magazin-Bereich: Soziales

Druckfunktion

Die wichtigsten Änderungen, die sich durch die Neuregelung der Rentenbesteuerung zum 01.01.2005 ergeben

Sind heutige Rentner betroffen?

ARAG Experten weisen darauf hin, dass ab Januar 2005 ein höherer Anteil der Rente der Besteuerung unterliegt. Bislang ist nur der so genannte Ertragsanteil zu versteuern, der vom Renteneintrittsalter abhängig ist und bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren bei 27, bei einem Rentenbeginn mit 60 Jahren bei 32 Prozent liegt. Ab 2005 müssen bestehende Renten unabhängig vom Renteneintrittsalter mit 50 Prozent versteuert werden. Nach Auskunft der ARAG Experten müssen jedoch Rentner, die ausschließlich eine gesetzliche Rente und keine sonstigen Einkünfte beziehen, auch künftig keine Steuern zahlen, da das zu versteuernde Einkommen dann trotz dieser Änderungen noch unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt. Rentner, deren Ehepartner noch arbeiten oder die über Zusatzeinkünfte etwa aus Kapitalvermögen oder einer Betriebsrente verfügen, können allerdings schnell in die Besteuerung rutschen.
Startseite : Impressum : Kontakt  ]
© Senioren OnLine, 1999 - 2005