hilfe invertiert original schwarzweiss weissschwarz
Druckfunktion klein normal mittel gross
Navigation & Sitemap

Magazin-Bereich: Verbraucher

Druckfunktion

Viele Busse und Bahnen im Nahverkehr stehen still: die Rechte der Kunden

Von Verbraucherzentrale NRW

Nach Auskunft der Deutschen Bahn Regio erstreckt sich der heutige Streik nicht auf ihr Schienennetz. Das bedeutet: Regionalbahn, RegioExpress und S-Bahn rollen planmäßig. Dagegen stehen viele Busse und Bahnen im Nahverkehr still - und zwar bei allen regionalen Unternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR).

  • Infos über die aktuelle Streiksituation:Die Kunden können sich beim VRR online oder telefonisch (              01803/504030         01803/504030, 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) informieren. Aktuelle Hinweise zu einzelnen Linien bieten im Internet auch die einzelnen Verkehrsunternehmen - etwa die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) und die Düsseldorfer Rheinbahn.
  • Ersatz von Auslagen: Taxikosten werden die Kunden nicht erstattet bekommen. Denn bei einem Ausstand greifen weder die seit Januar gültige "Mobilitätsgarantie NRW" noch sonstige Garantien der Verkehrsunternehmen. Die Bedingungen dieser Garantien schließen bei Streik den Anspruch auf Erstattung aus.
  • Ferienreisende: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, muss selbst dafür sorgen, dass er pünktlich am Flughafen erscheint. Die Fahrt mit Bus und Bahn zum Flughafen gehört in der Regel nicht zum Pau­schalangebot. Dies gilt auch für Rail-and-Fly-Angebote. Hierbei handelt es sich Sondertarife der Bahn, die an einen Flug geknüpft sind. Ein Reiseveranstalter haftet in diesem Fall nicht für Verspä­tungen beim Transfer vom und zum Flughafen. Bahnkunden, die eine Reise mit dem Autozug gebucht haben, sind laut GDL von den Streikaktionen nicht betroffen, da für dieses Segment ein eigener Tarifvertrag existiert.
  • Berufstätige: Wer seinen Arbeitsplatz nicht pünktlich erreicht, ist ver­pflichtet, die verstrichene Arbeitszeit nachzuholen oder für diese Zeit Urlaub zu nehmen. Es ist deshalb ratsam, mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zu vereinbaren. Gegebenenfalls müs­sen sich Beschäftigte um eine alternative Fahrmöglichkeit bemü­hen. Hier wäre beispielsweise die Nutzung von Fahrgemeinschaften zu empfehlen – wie sie etwa unter www.pendlernetz.de angeboten wird.

Startseite : Impressum : Kontakt  ]
© Senioren OnLine, 1999 - 2005